Zivilrechtliche und Handelsverträge
Zu den wichtigsten Tätigkeiten unserer Kanzlei gehört die Ausarbeitung zivilrechtlicher Verträge für unsere Mandanten. Aufgrund der Vereinbarungen zwischen den Parteien sehen wir die Anfertigung solcher Verträge als unsere wichtigste Aufgabe an, die die vertraglichen Rechte und Pflichten sowie die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen klar und eindeutig und zugleich unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien anteilig regeln und so späteren Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.
Wir stellen häufig fest, dass die Parteien nicht genügend Gewicht auf den Abschluss des Vertrages legten und das später bereuen. Ungeordnete Rechtsverhältnisse und schlechte Verträge können im Fall eines späteren Rechtsstreits sehr kostspielig werden.
Für die Mandanten, die Verträge mit ähnlichem Inhalt in großer Zahl abschließen, schlagen die Ausarbeitung von Standard-Einzelverträgen und von allgemeinen Vertragsbedingungen vor und fertigen diese maßgeschneidert für den Mandanten an. Mit der Anwendung von Standardverträgen und allgemeinen Vertragsbedingungen können die administrative Arbeit erheblich gesenkt und ein großer Teil des Geschäftsablaufs automatisiert werden. Die einheitlichen Regelungen können sich auch die eigenen Mitarbeiter des Mandanten leichter aneignen und die Möglichkeit von Irrtümern und Fehlern sinkt wesentlich.
Die Kenntnis der im internationalen Handel üblichen Verträge und der damit verbundenen internationalen Rechtsgepflogenheiten ist eine unserer Stärken.
Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Vertragspartner unterschiedlichen territorialen Zuständigkeiten unterliegen. Es muss damit gerechnet werden, dass die im Inland angewandten Vertragsbedingungen in bestimmten Fällen nicht gültig sind, dass die ausländische Partei für die anerkannten juristischen Begriffe andere Ausdrücke verwendet bzw. damit, dass die Geltendmachung von entstehenden Forderungen aufgrund des fremden Rechtssystems eines anderen Landes erfolgt.
Gerade deshalb, weil sich wegen der oben erwähnten Probleme Komplikationen ergeben können, ist es besonders wichtig, dass internationale Handelsverträge von Sachverständigen ausgearbeitet werden und die Parteien nicht die im Binnenhandel gebräuchlichen Vertragsformeln verwenden.
Außer der Vereinbarung ist bei internationalen Verträgen auch das anzuwendende Recht von Bedeutung. Im Fall eines Rechtsstreits prüft das Gericht zunächst, welches Recht angewandt werden muss, danach prüft es, ob der Vertrag laut dem anzuwendenden Recht gültig ist und erst danach wird es über den sachlichen Teil des Rechtsstreites entscheiden.
Die Parteien haben auch die Möglichkeit, im Vertrag zu der Beurteilung von eventuell entstehenden Rechtsstreitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts auszubedingen, doch es kann auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ausbedungen werden.
Bei internationalen Verträgen ist die Ausbedingung eines Schiedsgerichts vorteilhaft, weil so in dem entstandenen Rechtsstreit Sachverständige zum Richter ernannt werden können, die das anzuwendende Recht kennen und die Parteien können auch vereinbaren, welche Sprache bei dem Verfahren verwendet werden muss
Wir unterstützen Sie gern beim Vertragsabschluss mit einem ungarischen oder ausländischen Geschäftspartner, damit Sie die bestmögliche Lösung wählen und sich über die Pflichten im Klaren sind.
Bereiten Sie Ihre Verträge sorgfältig vor und bitten Sie einen Sachverständigen um Unterstützung! Senden Sie uns eine E-Mail!