Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsbereich, der fast jedes Unternehmen betrifft.
Das ungarische Arbeitsrecht ist auf die Arbeitsverhältnisse anzuwenden, bei denen ein in Ungarn ansässiges Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt. Deswegen betreffen arbeitsrechtliche Fragen sowohl die inländische Unternehmen als auch ausländische Direktinvestoren.
Im Bereich des Arbeitsrechts übernimmt unser Büro die Ausarbeitung neuer arbeitsrechtlicher Musterdokumentationen, die Überarbeitung früher abgeschlossener Arbeitsverträge sowie die Modifizierung schon bestehender Arbeitsverträge. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Erstellung von internen Regelungen, so unter anderem auf die Ausarbeitung der Cafeteria-Regelung oder der Nutzungsordnung von Firmenwagen.
Unser Büro berät Arbeitgeber bei der Umsetzung von Führungs- und Kontrollaufgaben und bereitet bei Bedarf schriftliche Anweisungen des Arbeitgebers vor.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Realisierung der Möglichkeiten des Vermögensschutzes, wobei wir besonders die die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer schützenden Datenschutzvorschriften berücksichtigen.
Bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen sind wir bemüht, eine Lösung zu finden, aufgrund der das Arbeitsverhältnis zur Zufriedenheit beider Parteien in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden kann, doch bei Bedarf fertigen wir auch Kündigungen an. Im Fall der Kündigung informieren wir unsere Kunden über eventuelle Rechtsfolgen und führen vorab eine Risikoanalyse durch.
Bei einem Arbeitsrechtsstreit vertreten wie unsere Mandanten im Prozessverfahren.
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