Allgemeine Vertragsbedingungen
I. Einleitung
Die vorliegenden Vertragsbedingungen beziehen sich auf jeden der Rechtsanwaltskanzlei Csiby és Társai Ügyvédi Iroda erteilten Auftrag. Sofern irgendeine Regelung des einzelnen Vertrages von den allgemeinen Vertragsbedingungen abweicht, muss die Regelung des einzelnen Vertrags angewendet werden.
Auftragnehmer: Csiby és Társai Ügyvédi Iroda
Auftraggeber: der jeweilige Klient der Rechtsanwaltskanzlei Csiby és Társai Ügyvédi Iroda.
II. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftragsvertrag kommt mit der Unterzeichnung der Anwaltsvollmacht von beiden Parteien zustande. Als Annahme des Auftrages gilt auch, wenn der Auftragnehmer das dem Auftrag entsprechende Verfahren einleitet bzw. die Dokumente anfertigt.
III. Pflichten und Rechte des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer führt die Aufträge entsprechend den fachlichen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften aus.
3.2 Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung des Auftrags berechtigt, die dafür geeigneten Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen.
3.3 Der Auftragnehmer ist bei der Erfüllung seiner Leistungen - ohne die Zustimmung des Auftraggebers - zur Inanspruchnahme von dritten Personen berechtigt.
3.4 Der Auftragnehmer beachtet die Rechtsvorschriften anderer Länder nur im Falle einer diesbezüglichen schriftlichen Sondervereinbarung.
IV. Auskunftspflicht des Auftragnehmers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne gesonderte Aufforderung rechtzeitig alle Schriftstücke zu übergeben, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Er ist weiterhin verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Abläufe und Umstände zu unterrichten, die vom Gesichtspunkt der Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
4.2 Für einen aus der verspäteten Übergabe von Schriftstücken resultierenden Schaden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Das bezieht sich im Besonderen auf den Fall, dass die Unterlassung gewisser Rechtshandlungen mit dem Rechtsverlust einhergeht, wenn der Grund für die nicht fristgemäße Erfüllung von Rechtshandlungen die Folge des Fehlens von erforderlichen Schriftstücken oder sonstiger im Befugnisbereich des Auftraggebers aufgetretener Säumnisse sind.
V. Erfüllungsfristen
5.1 Der Auftragnehmer übernimmt nur für die Einhaltung der Terminvorgaben die Verantwortung, die ausschließlich in seinem eigenen Befugnisbereich zu erfüllen sind und deren termingerechte Erfüllung der Auftragnehmer schriftlich zum Termin übernahm.
5.2 Der Auftragnehmer übernimmt im Besonderen keine Verantwortung für die Einhaltung von Terminvorgaben, die von dem Verfahren irgendeiner Behörde, von der Beifügung bzw. Zurverfügungstellung von dem Klienten beizubringenden Materialien, von der termingerechten Zahlung von dem Klienten zu entrichtenden Gebühren usw. abhängen.
VI. Schutz des Geistesproduktes des Auftragnehmers
6.1 Die Im Rahmen des vorliegenden Vertrages angefertigten Schriftdokumente (Berichte, Vorbereitungsschriften, Gutachten, Verträge, Vertragsentwürfe) dürfen ausschließlich im Rahmen des Auftragsvertrages verwendet werden. Die Weitergabe zum Zweck der Nutzung durch dritte Personen ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
6.2 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Pflicht ergeben.
VII.Haftung
7.1 Der Beauftragte verrichtet seine Tätigkeit mit der im Anwaltsgesetz festgelegten vollen Verantwortlichkeit.
Die Schadenshaftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die in der gegebenen Sache durch die Anwalts-Haftpflichtversicherung zu zahlende höchste Summe; eine dies übersteigenden Schadenshaftung ist ausgeschlossen. Die Summe der Schadenserstattung ist gleichzeitig mit der Zahlung der Versicherung fällig. Der Schadenserstattungsanspruch kann nach der Erlangung der Kenntnis während der Dauer von sechs Monaten, doch spätestens innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem Eintreten des zu dem Schadensanspruch berechtigenden Falles geltend gemacht werden.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus Fehlern bei der Datenweitergabe, aus dem Verlust oder der Veränderung von Daten resultieren. Die Datenweitergabe auf elektronischem Weg erfolgt ausschließlich auf das Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet für keinerlei daraus eventuell resultierende Verspätungen, Fehler oder Schädigungen.
7.3 Im Falle der Nutzung von Telefon, besonders von automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Telefax und E-Mail belastet den Auftragnehmer keine Verantwortung für die Entgegennahme und Weitergabe dieser Informationen.
VIII. Schweigepflicht, Datenschutz
8.1 Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, die Schweigepflicht hinsichtlich der für den Auftraggeber verrichteten Tätigkeit in Verbindung mit ihm zur Kenntnis gekommenen Angelegenheiten zu wahren, es sei denn, dass die Parteien eine anderweitige Vereinbarung treffen oder er der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflicht unterliegt.
8.2 Im Falle der Erfüllung des Auftrags oder des auf andere Weise erfolgenden Erlöschens des Auftragsvertrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber - auf Verlangen des Auftraggebers – sämtliche ihm übergebenen Schriftstücke zurückzuerstatten. Er ist berechtigt, von den zurückerstatteten Schriftstücken Kopien anzufertigen und diese zusammen mit den sich auf die Sache beziehenden Schriftdokumenten aufzubewahren.
IX. Erlöschen des Auftragsvertrages
In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung können die Parteien den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
X. Sonstige Bestimmungen
10.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm in Verbindung mit der Durchführung des Auftrags übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Dokumente sowie die in Verbindung mit dem Auftrag geführte schriftliche Korrespondenz 5 Jahre nach dem Erlöschen des Auftrags aufzubewahren.
10.2 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen oder von den Parteien abgeschlossener anderer Vereinbarungen bewirkt nicht die Ungültigkeit des gesamten Auftrags. In diesem Fall müssen anstelle der ungültigen Bestimmung die diesbezüglichen Vorschriften der Rechtsnorm angewendet werden.
10.3 Für die im Auftragsvertrag nicht geregelten Fragen sind die diesbezüglichen Bestimmungen des BGB maßgebend.
10.4 Der Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Rechtanwaltskanzlei Csiby és Társai Ügyvédi Iroda.
10.5 Zur Beurteilung eventueller Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht gemäß dem Erfüllungsort zuständig.
10.6 Der vorliegende Vertrag wurde in ungarischer und deutscher Sprache erstellt. Im Fall von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.