Vollstreckung ausländischer Urteile
Die gerichtliche Vertretung bzw. die Vertretung von Mandanten vor Behörden kann aufgrund einer Vollmacht ausschließlich von in Ungarn zugelassenen Rechtsanwälten ausgeübt werden, ausländische Rechtsbeistände dürfen in Ungarn nicht direkt auftreten. Wenn Sie über ein ausländisches Urteil verfügen, das in Ungarn vollstreckt werden soll, so können wir Sie in dieser Angelegenheit gern vertreten.
Wir stehen Ihnen zur Seite!
Sollten Sie eine juristische Vertretung in Ungarn benötigen, schildern Sie uns bitte per
E-Mail den Tatbestand, damit wir Sie beraten bzw. Ihnen ein Preisangebot zusenden können.